Inhalt:

1.  Erklärung der "Konzertfreunde der Stadthalle" vom März 2021 zur Stellungnahme des Landesamtes
    für Denkmalpflege
2.  Pressemitteilung der "Konzertfreunde der Stadthalle", 17.01.2020
3. Vortrag der "Konzertfreunde der Stadthalle" bei der SPD Südwest am 14.01.2020, Präsentation von
     Albertus Bujard
4. Zusammenstellung: Entstehung akustisch schlechter Plätze beim W&W-Konzept
5. Definition eines "Optimierten-Ist-Zustands" durch die "Konzertfreunde der Stadthalle"
6. Ausführliche Darstellung unserer Position

Siehe auch unter Aktivitäten: Eingangsstatement von Albertus Bujard beim RNZ-Forum zur Zukunft der Stadthalle am 17.02.2020

 

Erklärung der „Konzertfreunde der Stadthalle“ 

Erschienen u.a. in der "STADTREDAKTION", 4. März 2021

 

Zur Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege vom 23.11.2020 


Einleitung 

Ein denkmalfachliches Gutachten liegt noch nicht vor, aber eine „Denkmalfachliche Stellungnahme des  Landesamtes für Denkmalpflege.“ (LAD) 

Darin heißt es: 

Bei der Beurteilung des vorliegenden Bauantrags prüft das Landesamt für Denkmalpflege, ob die vom Bauherrn beantragten Maßnahmen mit erheblichen Eingriffen in die Denkmalsubstanz verbunden sind oder/und eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes (innen wie außen) damit einhergeht. 

… Grundlage für die Stellungnahme sind die mit dem Bauantrag eingereichten Unterlagen, insbesondere die  Baubeschreibung sowie die Beschreibung der baulichen Veränderungen vom 31.03.2020. 

Die Stellungnahme des LAD macht deutlich, dass das Büro W&W (Waechter + Waechter Architekten BDA) bis heute – also nach Einreichung des Bauantrags – noch immer zu wesentlichen Fragen des Denkmalschutzes keine genehmigungsfähigen Pläne vorgelegt hat. Folgerichtig kritisiert das  LAD eine Reihe von geplanten Maßnahmen, die es prinzipiell in Frage stellt. Im Folgenden nehmen die „Konzertfreunde“ zu den Aussagen des LAD Stellung. 

 

Der Große Saal: 

Der Umbau des Großen Saals mit einem Zuschauerraum, der sich zu einer Weinberg-Architektur umgestalten lässt, ist der ausdrückliche Wunsch des Bauherrn. Als Begründung wird eine Verbesserung von Akustik  und Blickbeziehungen angeführt. Aus denkmalfachlicher Sicht bedeutet der Umbau Eingriffe in die Substanz  (Boden) sowie eine Veränderung des Erscheinungsbildes. Aus diesen Gründen bestehen aus denkmalfachlicher Sicht Bedenken dagegen. 

Diese Aussage des LAD ist eigentlich das Ende der Weinberg-Konstruktion, ist es aber offenbar nicht: Parterre und Seitenbalkone werden getrennt  betrachtet,  so  als ob die scheinbar reversible Weinberg Konstruktion nichts mit  den irreversiblen massiven Veränderungen auf  den  Seitenemporen zu tun hätte.  Die Aussage des LAD Die Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds im Großen Saal ist also nur vorübergehen den Charakters ist falsch. Parkett und Emporen sind der Große Saal. Sie bilden eine Einheit.  

Kann es sein, dass sich das LAD bei seinen Entscheidungen auf den ausdrücklichen Wunsch des Bauherrn bezieht? Damit erhebt sich die Frage, ob der ausdrückliche Wunsch des Bauherrn Denkmalschutz aushebeln  kann? Gilt dies nur für Bauherren der Öffentlichen Hand, aber nicht für private Bauherren? 

Die von den „Konzertfreunden“ geäußerten Bedenken werden vom LAD  geteilt.  Es ist völlig unhistorisch und zerstörerisch, in einen vergleichsweise kleinen, denkmalgeschützten Jugendstil-Konzert- und Festsaal  eine Weinberg-Konstruktion zwängen zu wollen. Die Folge davon ist, dass nur noch 968 (statt früher 1.170)  Konzertbesucher möglich sind. Seitlich und hinter der Bühne entstehen 130 Plätze, für die das Akustikgutachten  feststellt, es  seien  dort insgesamt  nur  sehr  ungünstige  Klangverhältnisse  zu erwarten. Hinzu kommen auf den Rängen weitere 88 Plätze mit – laut Akustiker – schlechter Direktschallversorgung und Sichtbarkeit, so dass künftig von den Plätzen in der Stadthalle 22% keine gute Akustik aufweisen. 

Es ist allgemein bekannt, dass zur Erreichung einer guten Akustik  in einer Weinberg-Architektur besonders große Bauvolumina und speziell gestaltete Wand- und Balkonkonstruktionen sowie -materialien erforderlich  sind.  Das  ist  grundsätzlich  nur  mit  Neubauten  zu  erreichen.  Die  Berliner  Philharmonie  und  die  Elb Philharmonie beweisen das. In seinem Vorschlag  für den Großen Saal lassen der Architekt, aber auch alle  seine Unterstützer dieser unpassenden Idee, Augenmaß und Hochachtung für das historische Erbe vermissen. Die „Konzertfreunde“ haben nachgewiesen, dass die angestrebte Verbesserung der Akustik ohne Verletzungen des Denkmalschutzes möglich ist. Dies bestätigt auch das Akustikgutachten von Müller-BBM. 

Die  Stadt  sagt: Durch die Sanierung wird sich die Stadthalle wieder  stärker an den Originalzustand  annähern. Für den Großen Saal in der Konzert-Konfiguration ist das falsch – auch nach Auffassung des LAD. 

Die Bilder 1 und 2 machen den gravierenden Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz deutlich. 

 Bild 1- Aktuelles Werbebild der Stadt Heidelberg   Blaue Eintragungen „Konzertfreunde der Stadthalle“ 

 Bild 2 – Ausschnitt aus W&W Genehmigungsplanung, Schnitt C-C, Plan-Nr. T0001-A1-SC-XX-XXC, 31.03.2020 – Blaue Eintragungen „Konzertfreunde der Stadthalle“ 

 

 

Die Empore: 

Das LAD schreibt: 

Gegen die Ergänzung von zusätzlichen Stuhlreihen auf der Empore bestehen aus denkmalfachlicher Sicht keine Bedenken,  da dies dem historischen  Zustand  entspricht.  …Trotzdem wirkt sie sich nachteilig auf das Erscheinungsbild des Raums aus und wirft noch zu klärende Fragen wie die Absturzsicherung an der bestehenden Empore auf. Gestaltung der neuen Anlage sowie die Absturzsicherung sind noch vorab mit den Denkmalbehörden einvernehmlich zu klären. 

Bild 3

 

Unbestritten ist, dass die Emporen ursprünglich mit fünf Sitzreihen bestuhlt waren.  Die neue  Anlage ist aber extrem steil, unhistorisch und vor allem irreversibel. Die hierdurch notwendige Absturzsicherung besteht aus Treppengeländern, einer Reling auf der Balkonbrüstung und übermannshohen Wandelementen. Ließen die historischen 5 Stuhlreihen  noch die Weite des Raumes erfahren, wobei etwa 2/3 der historischen Spiegeltüren sichtbar blieben, so verstellt die durch die Weinberg-Konstruktion erzwungene Steilheit der Stuhlreihen den Blick in den Saal und auf die Spiegeltüren, die zur festlichen Stimmung im Saal wesentlich beitragen. 

Die  Aussage  des  LAD „Gegen  die  Ergänzung  von  zusätzlichen  Stuhlreihen  auf  der  Empore  bestehen  aus  denkmalfachlicher  Sicht  keine  Bedenken,  da  dies  dem  historischen  Zustand  entspricht“ ist falsch,  denn  sie  bezieht sich ausschließlich auf die Anzahl von 5 Stuhlreihen, ist also  kein Freibrief für die Gestaltung der neuen Anlage, die sich nachteilig auf das Erscheinungsbild des Raums auswirkt. Die Gegenüberstellung der  Situation von 1903 und der Neuplanung macht dies augenfällig (Bild 3). 

Die massiven Störungen des Erscheinungsbildes im Einzelnen: 

1. Betritt man die Empore vom Foyer des Obergeschosses, blickt man als Erstes auf übermannshohe Absturz sicherungswände der klotzigen neuen Anlage, die die Weite des Raumes nicht mehr erfahrbar macht. 

2. Die Absturzsicherungen an den Enden der Sitzreihen in Form von Treppen und Treppengeländern sind  unhistorisch, nicht denkmalgerecht und tragen (wie spätere Einbauten) als Phantasiekonstruktionen nichts zum Denkmalwert bei. 

3. Die erhöhten Sitzpositionen machen eine Erhöhung der Brüstung notwendig, die nicht nur ästhetisch  unbefriedigend, sondern auch nicht denkmalgerecht ist.  

4. Die steil aufragenden Sitzreihen verdecken die Wandfelder mit ihren historischen Spiegeltüren zu etwa 2/3. 

Es  ist  offensichtlich,  dass  die Weinberg-Konstruktion im  Parkett die Gestaltung  der  neuen Anlage auf  der  Empore erzwingt,  obwohl sie sich  offensichtlich  nachteilig  auf  das  Erscheinungsbild  des  Raums  auswirkt. Von einer Rückkehr zum historischen Zustand kann nicht die Rede sein, da dieser nicht erreicht wird; daher  spricht das LAD von der Gestaltung einer neuen Anlage.  

Warum fordert der Denkmalschutz auf der Empore keinen Rückbau in den historischen Zustand, wie er es  bei der Treppenanlage im östlichen Außenbereich durchgesetzt hat? 

Unverständlich, weil nicht konsistent, ist auch, warum das LAD bei der Weinberg-Konstruktion im Parkett  zwar auf Reversibilität des Erscheinungsbildes besteht, jedoch bei der Empore seine Bedenken zurückstellt,  obwohl  gerade  hier  die  starke  Veränderung  nicht vorübergehenden  Charakters  ist:  „Die  Weinberg Konstruktion sollte,  sofern  sie  nicht  benötigt  wird,  zugunsten  des  historisch-überlieferten  ebenen  Bodens  versenkt werden.“ Mit  dieser Aussage gibt  das  LAD einerseits eine  unmissverständliche Wertung ab,  ohne  andererseits dieselben Konsequenzen für die Empore zu ziehen. 

Deckenöffnungen über der Empore: 

Schon am 13.03.2019 formulierte das Landesamt zum Thema Deckenöffnungen über der  Empore: 

Die Öffnung der Deckenfelder über der Empore wird aus denkmalfachlicher  Sicht weiterhin sehr kritisch gesehen und eine befriedigende Lösung ist kaum vorstellbar. Eine Bemusterung von Materialien und  Detaillösungen kann aber natürlich trotzdem erfolgen. – Bisher wurde hier jedoch nichts vorgelegt. Die Eingriffe in Substanz und Erscheinungsbild sind aus denkmalfachlicher  Sicht  nicht genehmigungsfähig.  Dem vom Antragsteller formulierten Ziel, für den Großen Saal die bestmögliche Raumakustik herzustellen, dürfen  aus Sicht des Landesamts nicht Denkmalsubstanz oder Erscheinungsbild geopfert werden. Hier sind Alternativen zu finden oder auch Einschränkungen zu akzeptieren. 

Dass das LAD die geplante Maßnahme als nicht genehmigungsfähig ablehnt und hier Denkmalsubstanz oder Erscheinungsbild den Vorrang vor der Architekten-Planung gibt, ist anerkennenswert, aber eigentlich selbstverständlich. Wieso wird dieser Maßstab nicht auch bei den anderen Verstößen angelegt? 

Schallreflektoren: 

Zu den beantragten Vorhängen und Schallreflektoren liegen noch zu wenig Informationen vor, um die Maß nahme denkmalfachlich abschließend prüfen zu können. Bis zur Klärung der Details bestehen denkmalfachli che Bedenken gegen die Anbringung, da sie sowohl mit Substanzeingriffen (Befestigung) als auch mit einer  Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes verbunden sein dürfte. 

Die ablehnende Haltung des LAD zu Deckenöffnungen und Schallreflektoren ist gravierend, stellt sie doch entscheidende Voraussetzungen für die Weinberg-Architektur infrage.  

Sollte das LAD Deckenöffnungen, die Installation von Vorhängen und mobilen Schallreflektoren schließlich doch zulassen, so gelten deren akustischen Verbesserungen auch für eine bodenebene Variante wie aber auch für einen Optimierten IST-Zustand, wie ihn die „Konzertfreunde“ bevorzugen. 

 

Akustik: 

Die Akustikgutachten von Müller BBM vom Januar 2019 sowie der Vortrag vor dem HAFA (Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates) im September 2019 bestätigen, dass für die Verbesserung der Akustik im Großen Saal keine aufwändigen und risikoreichen Maßnahmen notwendig sind. Einziger Vorteil einer aufwändigen Weinberg-Konstruktion sei die Lateralbeschallung der Parkettbesucher durch die bis zu 2,4 m hohen Absturzsicherungswände. Im Parkett werden die Absturzsicherungswände als Voraussetzung für eine gute Klangumhüllung gepriesen. Die Lateralbeschallung erreicht aber weder die Sitzplätze im Seitenparkett noch die Plätze auf den Seitenemporen. Hier  verschlechtern sich die Verhältnisse noch, da durch die Steilheit der neuen Anlagen die Absorptionsflächen deutlich erhöht statt reduziert werden. 

Das Akustikgutachten sagt hierzu: 

Weitere wichtige Aufgaben für die Sanierung und akustische Optimierung  des Großen Saals bestehen daher darin, sämtliche unerwünschte Absorption im Saal zu entfernen bzw. zu  minimieren. An anderer Stelle heißt es, dass die … Reduzierung der Absorptionsflächen … bei einem Optimierten-Ist-Zustand genauso zu einem Runderen Klang und besserer Klangmischung führt. 

Auch die gemessenen Akustikwerte wie Nachhallzeit und Volumenkennzahl (= das Volumen in m3, das der Saal pro Konzertbesucher bietet) sind bei einem Optimierten IST-Zustand also genauso gut wie bei der wesentlich teureren und denkmalschützerisch fragwürdigen W&W-Planung.  

Zwar hat das Parkettpublikum durch die Bodenabsenkung einen besseren Blick auf das Orchesterpodium,  aber  die  Plätze  im  Seitenparkett und  auf  den Seitenemporen können nur durch ihre notwendigerweise steile Anordnung überhaupt erst einen Sichtkontakt bzw. einen teilweisen Sichtkontakt (laut Akustikgutachten nur 40%) erhalten. 

Denkmalgeschützt ist ja nicht nur das Erscheinungsbild des Großen Saals, sondern auch der spezielle Klangcharakter dieses historischen Saals, den  Prof. Philipp Wolfrum1 durch  seine damaligen Überlegungen geprägt hat: Jeder Konzertsaal hat seinen eigenen Klangcharakter – auch der Große Saal der Stadthalle. Auch dieser Klangcharakter steht unter Denkmalschutz,  denn er ist typisch für einen Konzertsaal der Jahrhundertwende und ist somit ein musikhistorisch außergewöhnliches Monument. Deshalb weist das LAD auch im Zusammenhang mit der historischen Orgel, die Teil des Weltkulturerbes „Orgelbau und Orgelmusik“ ist,  darauf  hin: 

Das Akustik-Gutachten  zu  den  Auswirkungen der  Umbauten  auf  den  Klang  der  Orgel  im  Saal  steht immer noch aus. Es ist den Denkmalbehörden noch zur Prüfung vorzulegen. Unter Umständen können  sich  daraus  noch  Änderungen  für  die  Umbauplanung  ergeben. 

In Heidelberg bietet sich mit dem großen Saal im neuen Kongresszentrum (1.800  Plätze) die ideale Möglichkeit, insbesondere für große Orchester,  moderne Klangräume anzubieten, ohne dafür die Zuhörerzahl reduzieren zu müssen.  

Wirtschaftlichkeit: 

Jeder Bürgerin und jedem Bürger ist klar, dass ein Kultur- und Konzerthaus niemals profitabel aber dennoch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten  betrieben werden kann.  Bei der Stadthallensanierung muss man  allerdings den Eindruck gewinnen, dass Investitionen keine Rolle zu spielen scheinen, nach dem Motto „Der größte Teil wird ja sowieso gespendet“.  Noch viel weniger scheinen die Betriebskosten zu interessieren,  obwohl gerade diese den städtischen Haushalt langfristig belasten werden. 

Der Große Saal bot mit seiner bisherigen Bestuhlung Platz für 1.170 Besucher. Für mittlere und kleine Orchester bietet die Weinberg-Konstruktion nur noch 968 Plätze  =  202  Sitzplätze weniger.  Bei großen und logischerweise teureren Orchestern verbleiben nur noch 890 Sitzplatze =  280  Sitzplätze  weniger (Bild  1).  Das heißt, je größer das Orchester, desto weniger Zuhörer. Daraus folgt: Entweder müssen die Ticketpreise oder die städtischen Zuschüsse erhöht werden. Gleichzeitig entstehen bei mittleren und kleinen Orchestern  216 Plätze  (= 22%), die  – laut Akustikgutachten – keine gute Akustik aufweisen. Zur Unterbringung eines  großen Orchesters entfallen 86 Sitzplätze hinter dem Orchester, die im Akustikgutachten als sehr ungünstig bewertet sind, und trotzdem verbleiben bei großen Konzerten immer noch 130 Plätze, bei denen nur sehr  ungünstige Klangverhältnisse zu erwarten sind. 

Um das zu erreichen, werden für die Weinberg-Konstruktion mehr als 6 Mio. € investiert, zuzüglich der Kosten für den Abriss der Bodenplatte im Großen Saal, zuzüglich der erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen  für das statische System für den Einbau der Hubpodien. Auch nicht enthalten sind hierin die Kosten für die sog. neuen Anlagen mit fünf Sitzreihen auf den Seitenemporen.  

Die oben genannte Investition für die Weinberg-Konstruktion stammt aus einer Kostenrechnung des Architekten aus dem Jahre 2019. Aktuelle Zahlen stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Nach allen Erfahrungen ist es unwahrscheinlich, dass die Kosten bei fortschreitender Planungsgenauigkeit sinken. Bei Investitionen für technische Systeme rechnet man in der Betriebswirtschaft mit min. 2,5% p. a. an Betriebs-, Wartungs und Instandhaltungskosten. Das sind bei 6 Mio. € allein für die Weinberg-Konstruktion 150.000 € p. a. 

Bedenkt man, dass die Verbesserung der Akustik zum größten Teil auf die Reduzierung der Anzahl Konzertbesucher (s. Volumenkennzahl im Abschnitt Akustik) zurückzuführen ist, so könnte dieser Effekt im original  erhaltenen Großen Saal ohne Investitionen und ohne erhöhte Betriebskosten erreicht werden, indem man dort eben auch nur z.B.  890  Stühle aufstellt. Der vorgeschlagene Optimierte IST-Zustand kann natürlich  mehr. Auf jeden Fall „dürfen aus Sicht des Landesamts nicht Denkmalsubstanz oder Erscheinungsbild geopfert  werden.  Hier  sind  Alternativen  zu  finden  oder  auch  Einschränkungen  zu  akzeptieren.“ Noch  ein  wirtschaftlicher Aspekt: Wie die Schwetzinger Festspiele mit einem original erhaltenen Zuschauerraum aus dem 18. Jahrhundert werben,  so  könnte der „Heidelberger Frühling“  mit dem authentischen Ambiente  eines Jugendstil-Konzertsaals aus dem frühen 20. Jahrhundert werben. 

Natürlich unterstützen die „Konzertfreunde“ die Wiederherstellung eines höhenverstellbaren Orchesterpodiums, wie es Prof. Wolfrum bereits 1903 realisiert hatte. Setzt man hierfür eine Investition von ca. 1 Mio. €  an reduzieren sich die Hubpodienbedingten Betriebskosten von 150.000 auf 25.000 €. 

Schlussbemerkung: 

Ein Mäzen beauftragt seinen bevorzugten Architekten, eine Idee für den Konzertsaal der Stadthalle zu entwickeln. Die Idee wird der Stadt übergeben, verknüpft mit einer millionenschweren Spende. Ein Architektenwettbewerb findet nicht statt, weil in die Beschlussvorlage 0077/2018 fälschlicherweise hineingeschrieben wurde: 

Auf einen Architektenwettbewerb wurde verzichtet, da wesentliche architektonische Veränderungen an der Bausubstanz nicht vorgesehen sind. Die Architektenleistung ist Bestandteil der Großspende. 

Sowohl die Aussage,  es seien keine wesentlichen architektonischen Veränderungen an der Bausubstanz vorgesehen als auch die Aussage, die Architektenleistung sei Teil der Großspende sind unrichtig. Trotzdem  stimmt der Gemeinderat allem zu. Der „Experten- und Nutzerkreis“, in dem drei Vertreter der „Interessengemeinschaft  Kultur- und  Konzerthaus Stadthalle“ – heute „Konzertfreunde der Stadthalle“ – aktiv  und konstruktiv mitarbeiten, wird sang- und klanglos in einen „Kleinen Nutzerkreis“ umgewandelt, der vor allem mit Vertretern städtischer Betriebe besetzt ist. Es ist aufschlussreich, dass vonseiten der Stadtverwaltung  immer wieder, auch öffentlich, die Warnung ausgesprochen wird, die Sponsoren könnten ihre Spendenzusage  zurückziehen,  wenn Alternativen ernsthaft  diskutiert  würden.  Zusagen  des OB,  den Vorschlag der „Konzertfreunde“, einen Optimierten  IST-Zustand zusammen mit dem Architekten und dem Akustiker zu entwickeln und diese Alternative von den „Konzertfreunden“ im Haupt- und Finanzausschuss erläutern zu lassen, wurden nicht eingehalten. In einer Stadt, die sich einer bundesweiten Anerkennung ihrer „Mitgestaltenden  Bürgerbeteiligung“ rühmt,  ist es nicht akzeptabel,  wie hier mit engagierten und ehrenamtlich arbeitenden Bürgern, die konstruktive Vorschläge machen, umgegangen wird. 

Aus denkmalfachlicher, akustischer und wirtschaftlicher Sicht gibt es keine begründbare Rechtfertigung für die Zerstörung des historischen Ambientes bei der Konzertnutzung. Auch wenn der Denkmalschutz in Baden-Württemberg dem Wirtschaftsministerium untersteht, das auch andere  Interessen als die Denkmalpflege verfolgt, sollte alles getan werden, um den Verdacht zu vermeiden, dass Kapital den Denkmalschutz schlägt. 


Pressemitteilung der Konzertfreunde der Stadthalle 

Die Sanierung des Großen Saals - eine Kulturfrage  


Wie kein anderer Saal verkörpert der Große Saal der Stadthalle Heidelberger Tradition. Er ist 
ein Ort der Identifikation. Für unzählige Menschen ist er ganz besonderer Erlebnis- und Erin- 
nerungsraum, der sie ein Leben lang begleitet und erinnert an Tanzschule oder Sinfoniekon- 

zert, TRABÜBA oder GEIST-Heidelberg, Enjoy Jazz oder Politkabarett, Bürgerversammlung 
oder Heidelberger Frühling, Parteitage oder Freiwilligenbörse u.v.a.m.  


Mit keinem Raum identifizieren sich die Heidelberger so sehr wie mit dem Großen Saal der 
Stadthalle! 


Nun soll der uns allen so vertraute und von vielen Orchestern geschätzte Saal gravierend ver- 
ändert werden – ausgerechnet für Orchesterkonzerte: Um bis zu 1,3 m sollen die Sitzreihen in 

der Parkettmitte abgesenkt werden. Das erfordert Wände mit einer Höhe von 0,9 m bis 2,0 m 
als Absturzsicherung für die nicht abgesenkten Sitzplätze im Seitenparkett. Diese Wände be- 
und zerschneiden die Weite des Saales und verändern die Raumwirkung entscheidend. Das 
Orchesterpodium wird ebenfalls abgesenkt und in Richtung Saalmitte verschoben, damit auch 
große Orchesterbesetzungen möglich werden. Wegen des tiefergelegten Podiums müssen die 

Sitzreihen auf den Balkonen wesentlich steiler angeordnet werden, damit das Orchester wie 
heute zumindest teilweise sichtbar ist. Während der abfallende Boden im Parkett und das Or- 

chesterpodium für die anderen Saalnutzungen wieder auf das heutige Boden-Niveau zurück- 
gefahren werden können, bleibt die Steilheit der Balkonbestuhlung eine dauerhafte bauliche 
Veränderung. Eine solche irreversible Maßnahme ist aus Denkmalschutzgründen höchst prob- 

lematisch. 


Heidelberg als eine der wenigen Städte, die von Kriegszerstörungen verschont geblieben sind, 
hat bereits viele seiner historischen Orte verloren, verändert, zweckentfremdet oder zerstört: 

das Capitol, das Hallenbad, den alten Theatersaal. Jetzt soll auch noch in den Großen Saal 
der Stadthalle eingegriffen werden. Hier haben wir ein kulturelles Erbe zu verteidigen, das 

nicht ohne Not zerstört werden darf. Eine – wenn auch teilweise rückbaubare – Veränderung 
im Großen Saal verbietet sich aus kulturhistorischen Gründen, zumal  „die Stadthalle mit ihrer 

Ausstattung als ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung“ (Landesdenkmalamt) gilt. 


Die bauliche Struktur eines historischen Gebäudes darf nicht durch unangemessene Nut- 
zungsansprüche überfordert werden. Für große Orchester bietet es sich an, den großen Saal 

(1.800 Sitzplätze) im neuen Konferenz-Zentrum akustisch zu ertüchtigen, anstatt eine histori- 
sche Struktur mit den ihr eigenen Grenzen und Möglichkeiten zu vergewaltigen. 


Kein vernünftiger Mensch käme auf die Idee, das barocke Schwetzinger Theater aus Nützlich- 
keitserwägungen zu modernisieren – etwa durch Absenkung des Parketts. Die dortigen Defizi- 

te müssen eben hingenommen werden mit Rücksicht auf die Bewahrung eines kulturellen 
Vermächtnisses. 


Unser historisches Erbe zu erhalten ist also eine Frage der Kultur, keine Frage des Geldes, 
des Zeitgeschmacks, der Vorliebe einzelner Personen oder des Für und Wider von Hubpodien.  


Wir hoffen weiterhin, dass Heidelberg eine Stadt der Kultur bleibt und den Großen Saal der 
Stadthalle ohne Zerstörung des Raumgefüges sensibel saniert. Der von den „Konzertfreunden 
der Stadthalle“ vorgeschlagene „Optimierte IST-Zustand“ erfordert keine Eingriffe in die Bau- 
struktur oder dauerhafte bauliche Veränderungen. Die akustischen Verbesserungen sind die 

gleichen und ersparen uns den geplanten massiven Eingriff.  


Das uns anvertraute historische Erbe zu bewahren ist eine Kulturfrage ersten Ranges. Wir, die 
„Konzertfreunde der Stadthalle“, diskutieren die Sanierungsfrage auf einer anderen Ebene als 

die Hubpodien-Fans. Wir wollen einen Ort Heidelberger Tradition und Identifikation erhalten – 
auch für die Liebhaber klassischer Musik – das ist unser Antrieb.  


„Konzertfreunde der Stadthalle“ 17. Jan. 2020 


Vortrag und Diskussion am 14.01.2020

bei der SPD Heidelberg Südwest mit Vorstellung der Position der "Konzertfreunde der Stadthalle"

Präsentation unserer Positionen durch Alt-Stadtrat Albertus Bujard:

Zusammenstellung: Entstehung akustisch schlechter Plätze 

beim Umbaukonzept von Waechter&Waechter

3. Summe:

 

Aufsummiert ergeben sich neu 130 + 86 = 216 akustisch schlechte Plätze.

Bei einer Gesamtanzahl von 1031 Plätzen in der Konfiguration „Konzert“ (W&W, S. 7) sind das 20,9% aller Plätze.

OPTIMIERTER IST-ZUSTAND

Die Inititiative "Konzertfreunde der Stadthalle" befürwortet die notwendige Sanierung der Stadthalle. Dies sollte mit Gespür für das denkmalgeschützte historische Erbe geschehen. Deshalb fordern wir seit langem, gemeinsam mit Architekt, Akustiker und Vertretern der "Konzertfreunde" das Konzept eines optimierten Ist-Zustandes zu entwickeln und dies dem Waechter-Konzept gegenüberzustellen. Am 10.07.2019 wurde dies vom Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner mündlich zugesichert; demnach sollten die vom Gemeinderat in den Experten- und Nutzerkreis berufenen Mitglieder der "Interessengemeinschaft Kultur- und Konzerthaus" (siehe: "Über uns", klicken Sie hier) das so gewonnene Ergebnis im HAFA vorstellen. Diese Zusage wurde nicht erfüllt; wir stellen daher hier die grundsätzlichen Ziele vor.

Wesentliche Merkmale des zu entwickelnden Optimierten IST-Zustands im Großen Saal:

  • Annähernde Gleichwertigkeit der Akustik im bisher unvollständig entwickelten Optimierten IST-Zustandes mit den Akustik- Werten des Waechter-Konzeptes (z. B. Nachhallzeiten identisch). Weitere Verbesserungen möglich
  • Beseitigung aller die Akustik verschlechternden Materialien (Vorhänge, Teppichböden etc.)
  • Neue akustik-optimierte Bestuhlung, evtl. in neuer Anordnung
  • Schallreflektoren und akustik-verbessernde Wandmaterialien – wo immer sinnvoll
  • Vergrößerung des Saalvolumens durch Öffnung der Decken über den Seitenbalkonen, die Zustimmung der Denkmalbehörden vorausgesetzt
  • Maßvolle Erhöhung der hinteren Parkettreihen unter dem Mittelbalkon durch geeignete Maßnahmen
  • Bühne bleibt im Wesentlichen an gewohnter Stelle, erhält aber flexibel einsetzbare Hubböden
  • „Ungünstige Klangverhältnisse“ neben und hinter dem Orchester werden vermieden
  • Maximale Barrierefreiheit auf ebenem Saalboden
  • Kürzere Bauzeit, da z. B. der Saalboden nicht wie beim Waechter-Konzept abgerissen werden muss 
  • Raumgewinn im Kellergeschoss, weil der Saalboden nicht wie im Waechter-Konzept abgesenkt werden muss
  • Keine Beschädigung der denkmalgeschützten, historischen Bausubstanz 
  • Erhalt der von Besuchern, vielen Orchestern und Interpreten geschätzten festlichen Atmosphäre und des traditionellen Ambientes


Die geplanten massiven Umgestaltungen widersprechen u.E. dem Denkmalschutzgesetz (DschG § 2(1)), in dem
"die Erhaltung von Sachgesamtheiten, an denen ein öffentliches Interesse besteht" zugesichert wird.

Wir betrachten die Heidelberger Stadthalle und insbesondere den Großen Saal als eine solche "historische Sachgesamtheit, die im Interesse der Öffentlichkeit zu erhalten ist". Der „Architekturführer Heidelberg“ beschreibt die Stadthalle als Denkmal von "besonderer nationaler kultureller Bedeutung". Die Sachgesamtheit gemäß §2 (1) besteht nach unserer Auffassung in dem weitgehend erhaltenen Äußeren des Gebäudes, der historischen inneren Gebäudestruktur, der Innenarchitektur, Struktur und Dekoration des Großen Saales, der Orgel und der historischen Raumakustik. Hinzu kommt gemäß §2 (2), die als Zubehör mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildende historische Bestuhlung des Ranges. 

Zu der o.g. Sachgesamtheit gehört auch die Voit-Orgel. Sie ist Teil des immateriellen UNESCO-Weltkulturerbes „Orgelbau- und -musik“. Der damalige Universitäts-Musikdirektor Prof. Philipp Wolfrum konzipierte Orgel und Bühne als unauflösliche Einheit.

Detaillierte Erläuterungen zu unserer Position finden Sie unten sowie unter "Aktivitäten", so z.B.eine Analyse des Müller-BBM-Akustikutachtens vom 18. Dez. 2018.  

Ausführliche Darstellung unserer Position

1.    Ertüchtigung der Stadthalle

Wir stehen zu 100% hinter einer Ertüchtigung der Stadthalle. Allerdings befürworten wir einen OPTIMIERTEN IST-ZUSTAND, der die Schönheit und das historische Erbe des Großen Saals erhält, die Risiken bezüglich Statik, Bauzeit und Investition minimiert und eine bestmögliche Akustik erreicht.

2.    Die prinzipielle Ablehnung der gewaltsamen Veränderung eines denkmalgeschützten Raumes in Heidelberg  

·        der erneute Verlust von bedeutsam er historischer Substanz in Heidelberg
·        der massive bauliche Eingriff in einen historisch intakten Raum 
·        die damit verbundenen baulichen Risiken 

·        der Stilbruch durch eine neue Raumkonzeption und Sitzplatzkonfiguration

3.    Die Schwächen des Waechter – Konzeptes 

·        die Behinderten-unfreundlichen ansteigenden/ abfallenden Sitzreihen im ganzen Saal
·        die erneute Vielzahl von Plätzen mit schlechter Akustik (seitlich und hinter dem Orchester) 
·        die noch geringen Vorteile der Waechter-Akustik gegenüber einem - noch gar nicht ausgereizten Optimierten
         Ist-Zustand
·        die noch nicht zu erfassende Wirksamkeit der Seitenschallreflektion bei noch unklarer Orchestertopographie
·        die noch nicht publizierte Geometrie der Sitze und Abstände zwischen den Sitzreihen (Beinfreiheit der Zuhörer)
·        der Wegfall vieler Stehplätze
·        die hohen Investitions- und Folgekosten und ein unklares Kosten- und Nutzenverhältnis – auch angesichts der             Tatsache, dass eine erstklassige Akustik allein wegen des bestehenden begrenzten Raumvolumens generell 
         nicht erreicht werden kann
·        die weit über den ursprünglich angesetzten Kostenrahmen hinausgehenden Gesamtkosten bei gleichzeitigem
         Hinweis auf derzeit übliche, ganz erhebliche Preissteigerungen (30%)

4.    Der Umgang mit dem Experten- und Nutzerkreis / IG Ku&Co 

·        die Aufforderung zur Mitarbeit
·        der Auftrag des GR an den E&N-Kreis
·        die Verzögerungsstrategie Schiemers: Abwarten! - mit Verweis auf begrenzte Finanzen, noch fehlende Pläne, 
         Rücksichtnahme auf die Sponsoren und ihn selbst
·        Schweigeverpflichtung des E&N-Kreises   
·        Bildung eines kleineren Nutzerkreises - nur der Befürworter. 
·        Die Ausarbeitungen der IG werden nicht thematisiert und laufen ins Leere.
·        die Verzögerung durch die Bürgermeister: 
         Heiß:     Abwarten! bis September
         OB:       Abwarten! aber Zusage einer Präsentation der IG vor dem HAFA; 
         Zusage der Weitergabe der Pläne an die IG
         Fachgespräch zugesagt, avisiert für Juni, Angebot für Termine aber erst im September, Fachgespräch
         schließlich 1 Tag vor HAFA
 
Ergebnis: trotz anderslautender Zusagen nur späte Teileinsicht und keine Möglichkeiten der Einflussnahme innerhalb der Gremien und über die Öffentlichkeit!
 
Fazit: Die Einbindung der IG hatte Alibi – Funktion und diente mehr dazu, sie mundtot zu machen. Ihre Forderung der alternativen Planung eines Optimierten-Ist-Zustandes wurde zwar gehört, aber nicht ernsthaft weiterverfolgt. Die Simulation des OIZ durch den Akustiker fällt, da vorher nicht genauer definiert, vordergründig schlechter aus. (siehe Präsentation)

5.    Die Information der Bevölkerung

·        Nach anfänglichen Abbildungen des ‚Weinbergs’ in den Medien und den darauf folgenden ablehnenden    
         Leserbriefen findet kaum noch eine Berichterstattung statt. 
·        Bis heute wird keine aktuelle Abbildung des künftigen Saales veröffentlicht! Warum eigentlich? 
·        Wenige Berichte beruhigen mögliche Kritiker: „Der Weinberg ist vom Tisch“. Statt Information finden 
         Stillschweigen und Verschleierung statt.
·        Die Stadt hatte lange Zeit selbst keine detaillierten Vorentwurfspläne, daher kann sie auch keine verlässlichen 
         Materialien an die Öffentlichkeit geben.
·        Die RNZ kann nur wiedergeben, was Herr Schiemer erklärt. Eine kritische Berichterstattung bleibt ihr dadurch 
         weitgehend verwehrt. Sie muss sich auf Leserbriefe bzw. Redaktionsgespräche beschränken.
         Nachdem in der entscheidenden Phase vor der Beschlussfassung des HAFA keine verlässliche Informationen  
         vorlagen, kann sich die Öffentlichkeit im Nachhinein (ab November) per Bauwagen darüber informieren, was 
         bis jetzt geplant ist. Wie die weitere Detailplanung während der Umbauphase ausgefallen ist, wird man wohl 
         erst bei der Wiedereröffnung erfahren.

6.    der Umgang der Stadt mit dem HAFA   

·        die kurzfristige Information (Tischvorlage)
·        die kurzfristige Beschlussfassung über Vorentwurf, 9,9 Mio. Mehrkosten, Aussicht auf weitere 30% 
         Kostensteigerung
·        keine ausführliche Diskussion der Präsentationen und der umfänglichen Unterlagen

7.    Begründung der IG bzw. Musikfreunde der Stadthalle für ein Weitermachen auch nach dem HAFA-Beschluss:

·        die Information der Öffentlichkeit über das, was derzeit in der Stadthalle geplant ist
·        die Information der Öffentlichkeit über die von Anfang an einseitige kompromisslose Verfolgung des Waechter-
         Umbaukonzeptes
·        der Versuch, die Stadthalle doch noch vor einer nicht ausreichend begründeten, dauerhaften Veränderung zu 
         bewahren
·        der Versuch, die politischen Entscheider (HAFA/OB) zu einer kritischen Auseinandersetzung zu bringen
 
Option: Aufruf, sich dem Offenen Brief anzuschließen!
 

8.    Die Anforderungen der IG Ku&KO zur Renovierung der Stadthalle

 siehe Übersicht des Experten- und Nutzerkreises

 
 

9.    Der Optimierte-Ist-Zustand des Großen Saales nach unseren Vorstellungen

 
Vorteile der Stadthalle ohne Hubböden:
—  Raumvolumen unter der Halle bleibt für techn. Systeme erhalten und das Rondell (+Bäume etc.) im Osten der
       Stadthalle muss nicht abgerissen werden.
—  Saal bleibt behindertengerecht im ganzen Parkett
—  Kaum Risiken bezüglich Denkmalschutz, Statik, Kosten sowie Folgekosten.
—  Kaum Risiken eines Zeitverzugs der Ertüchtigungsarbeiten
—  Festliche Atmosphäre im Saal wird erhalten.
—  Keine Verschlechterung der Direktsicht zum Podium von den Balkonseiten

Definition des Optimierten-Ist-Zustands von Ku&Ko:

·        Verbesserung der Sitze:
         a) Neue Bestuhlung für bessere Akustik
         b) Wegfall des Mittelganges, dadurch eine größere Zahl von besseren Sitzen im Parkett
         c) Wegfall des Steuerpultes auf dem oberen Rang Mitte, ersetzt mit sehr guten Plätzen
         d) Eventuell Erhöhung der Sitzreihen in der Mitte und den Seiten des Balkons wie historischer Zustand, ohne 
             aber Spiegelwände zu bedecken, die für Akustik wichtig sind
         e) zwei flache transportable Podeste( 2 x 20 cm)  im hinteren Bereich des Parkett zur Verbesserung der Sicht
·        Modulare dynamische und transparente Reflektoren seitlich vom Orchester sowie an der Decke zur besseren
         Beschallung der Seitenplätze unter und auf den Balkonen.
·        Öffnung des Saalraumes nach oben im Rahmen des Denkmalschutzes zur Verbesserung der Akustik   (gleiche
         Maßnahmen wie im WW-Konzept)                                                                                   
         (Bereits jetzt zeigt Akustik-Gutachten vom Juli 2019, dass der Nachhall ebenbürtig ist wie im W&W-Konzept)
·        Schalldämmung: Dreifach-Verglasung nach außen, um Straßenlärm abzuhalten, eventuell auch teilweise im
         Innenraum
·        geräuschärmere Lüftungsanlage
·        Verwendung von akustisch günstigen Materialien
·        Entfernung ungünstiger Materialien, z.B. Teppichboden

Behindertengerechte Plätze und Zugänge, auch von der Straße und vom Parkhaus
Neue innere Transportwege wie vorgesehen vom Osten zum Westen der Stadthalle

Siehe dazu auch:
 
Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik im Großen Saal nach Gutachten Müller BBM

Die von Müller – BBM durchgeführte Machbarkeitsstudie erfolgte gezielt als Grundlage für die Planung der Umbaumaßnahmen des Großen Saales nach der Konzeption von Waechter und Waechter , nicht jedoch für einen zu optimierenden Ist – Zustand.
Dennoch lässt sich mit den dort beschriebenen Verbesserungsmaßnahmen eine schrittweise Optimierung realisieren. Wir (IG) befürworten Maßnahmen dieser Art bzw. haben sie bereits selbst vorgeschlagen, da sie nicht in die historische Substanz eingreifen.

Problemstellungen und Maßnahmen

1. Schallabsorption durch Personen:   „Reduzierung der Zuhörerkapazität,“
     z.B. durch Reduzierung von ohnehin schlechten Plätzen oder von Stehplätzen (IG)

2. Schallabsorption durch das  Absorptionsvermögen der bestehenden Bestuhlung,   
    Verbesserung der Nachhallzeit zu den tieferen Frequenzen:   „vollständige Erneuerung   
    der Bestuhlung bei Verwendung einer raumakustisch optimalen Konzertsaalbestuhlung“

3. Schallabsorption, Verbesserung der Nachhallzeit zu den höheren Frequenzen:
    Entfernung der im Rang verlegten Teppiche, der vorhandenen Vorhänge (soweit möglich – IG) und  „der zum Teil   
    absorbierend wirksamen Verkleidungen in Teilbereichen der Wände“

4. frühe Reflexion des Schalls insgesamt und insbesondere für die Plätze auf und unterhalb des Ranges:   
    Maßnahmen zur Reflexion von der Decke und von den Seitenflächen und Maßnahmen für frühe Schallrückwürfe
    auf das Podium

5. Senkung des Störungsgeräuschpegels: verbesserter baulicher Schallschutz nach innen gegen Geräusche von
    außerhalb des Saales (von der Straße, von angrenzenden Raumbereichen etc.) – innen durch Vermeidung von
    Betriebsgeräuschen technischer Einrichtungen , z.B. durch die Erneuerung bzw. „Anpassung der Lüftungsanlage“
    und durch die „separate Belüftung der Orgel“

6. Volumenvergrößerung des Saales bzw. Vermeidung  von Volumenreduzierung: 
     Vermeidung eines extrem überhöhten Anstiegs auf dem Rang (IG) und
     einer „fest installierten Regiekabine auf der Mitte des Ranges“. – „Ankoppelung der seitlichen Dachraum-
     bereiche“     
     Entwicklung von Alternativen zur Reduzierung des Saales durch einen abgetrennten Durchgang auf der Rückseite,
     notfalls auch durch Baumaßnahmen außerhalb. (IG)

7. gegenseitiges Hören der Orchester- und Chormitglieder:  „durch in Höhe und Neigung justierbare
    Schallreflektoren“, Deckenreflektoren.

8.  Verbesserung der Orchestertopographie:  durch „Höhenstaffelung des Podiums“

9.  Verbesserung der Akustik und des Schallschutzes: durch ein „optimales Materialkonzept"


Anhang:
 
Pro :  Optimierter Ist – Zustand

Der Erhalt des Großen Saales in seiner jetzigen, größtenteils historischen Form ist einem Umbau vorzuziehen:

Die besondere Bedeutung von Stadthalle und Großem Saal:

·        Der Große Saal ist der einzige Saal dieser Art in Heidelberg, der in der jetzigen Gestalt fest im Bewusstsein aller Heidelberger verankert ist. Vielen ist er bereits seit der Jugend vertraut, denn kein anderer städtischer Raum wird so vielseitig genutzt und steht daher jedermann offen.
Mit keinem anderen städtischen Raum können sich die Bürger so identifizieren wie mit der Stadthalle bzw. dem Großen Saal. Umbauten wie die in der Friedenskirche oder im alten Theatersaal zeigen, welche negativen Folgen solche Eingriffe haben können.

·        Als historisch weitgehend intakter Raum hat der Große Saal in Heidelberg ein absolutes Alleinstellungs-merkmal. Weit weniger geräumig, frequentiert und in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind dagegen die ebenfalls historischen Säle ‚Prinz Carl’ und die ‚Alte Aula’.  Es gibt also keinen vergleichbar bedeutenden Saal.

·        Der Große Saal ist in einen weitgehend historischen Kontext eingebunden. Modernisierungen im Gebäude wie z.B. ein Fahrstuhl werden nicht als ‚Fremdkörper’ wahrgenommen, da ihr Vorhandensein erforderlich ist.
Saal und Gebäude werden in ihrer historischen Form als Einheit empfunden, in die an keiner Stelle ohne zwingende Notwendigkeit eingegriffen worden ist.

        Der Große Saal selbst wird ebenso als historische Einheit empfunden. Auch hier werden Modernisierungen kaum wahrgenommen, da sie das Gesamtbild nicht entscheidend beeinflussen wie z.B. die Bestuhlung, die Scheinwerfer, die Lüftungsgitter etc.

·        Bei keinem anderen öffentlichen Gebäude der Stadt Heidelberg ist die Einstufung als denkmalgeschütztes Objekt nachvollziehbarer als hier: Fassade, Entree, Treppenhäuser, Säle und Nebenräume bilden eine Einheit. Veränderungen, auch wenn sie nicht unbedingt historisch korrekt sind - wie die Gestaltung des Bühnenhinter-grundes  - werden nicht als störend empfunden bzw. als spätere, nicht originale Veränderung erkannt. Das Bewusstsein, was es bedeutet, sich in einer denkmalgeschützten Einheit zu bewegen, wird hier wie an keinem anderen Ort in Heidelberg – das landeseigene Schloss ausgenommen - geschärft. Insofern ist dieses in seiner Art einzigartige Kulturdenkmal gerade für jüngere Generationen von großer Bedeutung. Diese hat sonst in Heidelberg keine Chance, ein denkmalgeschütztes, weitgehend intaktes Ensemble zu erleben und in seinem besonderen Wert zu begreifen.

·        Heidelberg hat kaum Zerstörungen im Weltkrieg erlebt und dennoch ist in den Jahrzehnten danach ein Verlust an historischer Bausubstanz zu verzeichnen, der stadtbildprägend ist, wie beispielweise der Bismarckplatz zeigt. Ähnliches gilt für das Innere zahlreicher Gebäude, die durch Modernisierungen im Stil der Zeit wesentlich an Qualität verloren haben wie beipielsweise der alte Theatersaal. Eine weitgehend intakte historische Substanz ist aber ein schützenswertes Kulturgut, dem sich andere Erfordernisse unterordnen müssen, besonders wenn keine absolute, zwingende Notwendigkeit für eine Veränderung besteht und wenn sich die beabsichtigten Veränderungen sichtbar am Zeitgeist orientieren.

Zum Umbau -  mögliche Aspekte:
 
·       Die Tatsache, dass der denkmalgeschützte Innenraum veränderbar ist bzw. immer wieder in den halbwegs ursprünglichen Zustand zurückverwandelt werden kann, täuscht darüber hinweg, dass der historische Innenraum gerade im Konzertbetrieb nicht mehr als Konzertraum in einer seiner ursprünglichen Funktionen erlebbar sein wird. 
·       Die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten des Saales dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Konzertsaal akustisch nur auf das eine W&W – Konzept ausgelegt ist. Eine Nutzung als Konzertsaal in der historischen Form ist in derselben akustischen Qualität nicht möglich.
 
·        Ein Umbau nach dem Entwurf von Waechter&Waechter verschränkt zwei gegensätzliche Raumkonzepte miteinander: In die historische Ausrichtung des Raumes nach Süden, also in Richtung Orgel, wird die Idee eines Zentralraumes eingepflanzt, in dem die Bühne als ein von allen Seiten einsehbarer Mittelpunkt betrachtet wird. 
 
·        Ähnlich wie im ‚Weinbergmodell’ wird die Bühne von allen Seiten von aufsteigenden Zuschauerreihen umgeben. Die meisten bisher im Parkett ebenerdig zu erreichenden Plätze werden nun nur noch über Treppen erreichbar sein.
 
·        Die Folge einer Neuausrichtung des Saales ist eine Zerstörung der bisherigen Einheit, ein gewollter Stilbruch. Dieser kommt neben den veränderten Proportionen besonders auch in einem Materialmix zum Ausdruck. Neue Oberflächen und Farben stehen im Kontrast zur historischen Ausgestaltung. Dies wird von denjenigen, die den Zweck in den Mittelpunkt stellen, eher akzeptiert als von denen, die den Erhalt der historische Einheit als grundsätzlich wertvoller erachten.
 
·        Bei zu steilen Reihen auf dem Balkon:  
Die Verwirklichung des W&W – Konzeptes kann zwar bedeuten, dass es möglich bleibt, den Saal im Parkettbereich wieder in seine historische Form zurückzuverwandeln. Im Balkonbereich bleiben allerdings die Veränderungen dauerhaft bestehen, sie sind nicht flexibel. Dies wird das Raumgefühl entscheidend beeinflussen, denn die Proportionen werden erheblich gestört, womöglich bleibt dort auch der Stilbruch, z.B. durch Absicherungen, dauerhaft und sichtbar bestehen.